
Die Regelungen des Eigenmittelgrundsatz es gelten auch für Wertpapierhandelsunternehmen . Bei solchen in der Rechtsform des Einzelkaufmanns oder der Personenhandelsgesellschaft werden die auf eigene Rechnung des Inhabers oder der persönlich haftenden Gesellschafter abgeschlossenen Geschäfte ebenfalls in Grundsatz I einbezogen.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wertpapierhandelsunternehmen-im-ei
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